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   LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02   

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https://dejure.org/2003,33197
LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02 (https://dejure.org/2003,33197)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30.01.2003 - L 5 V 841/02 (https://dejure.org/2003,33197)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - L 5 V 841/02 (https://dejure.org/2003,33197)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
    Es kann zunächst dahingestellt bleiben, ob sich die Anspruchsgrundlage für eine Abänderung der Bewilligungsbescheide über die Höhe der Versorgungsbezüge vom 19. Juni 1998, 14. Juni 1999 und 14. Juni 2000 nach § 44 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) (danach ist ein Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass dieses Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind) oder - im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 (Az.: 1 BvR 284/96) - nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X (danach soll, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, der Verwaltungsakt mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit diese zu Gunsten des Betroffenen erfolgt) richtet.

    Die folgende Ergänzung der Bestimmung, die auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 (Az.: 1 BvR 284/96) eingefügt worden ist, betrifft nicht die Hinterbliebenenversorgung der Klägerin.

    Der Senat schließt sich (auch) insoweit der Mehrheitsmeinung des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96) an.

    Der Senat orientiert sich bei seiner Auffassung insbesondere auch an dem von der Klägerin bezeichnetem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96).

    Der Senat schließt sich dabei wiederum dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96) dazu geäußerten und oben bereits ausgeführten Argumenten an.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
    Erstmals in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 1980 (BVerfGE 55, 72, 88) prägte das Bundesverfassungsgericht eine neue Formulierung.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
    Diese wurde zuletzt mit Beschluss vom 12. März 1996 (NJW 1996, 2293 [BVerfG 12.03.1996 - 1 BvR 609/90]) bekräftigt.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
    Vielmehr ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14, 52 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BVG 1/51]).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem allgemeinen Gleichheitssatz für den Gesetzgeber die "allgemeine Weisung bei steter Orientierung an dem Gerechtigkeitsgedanken, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenheit entsprechend verschieden zu behandeln" (vgl. BVerfGE 71, 255, 271 [BVerfG 10.12.1985 - 2 BvL 18/83]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
    ("Der Gesetzgeber ist an den allgemeinen Gleichheitssatz in dem Sinne gebunden, dass er weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandeln darf", BVerfGE 4, 144, 155 [BVerfG 16.03.1955 - 2 BvK 1/54]).
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 98/94
    Auszug aus LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
    Die Gleichheitsfrage ist innerhalb des regelungsbedürftigten Sach- und Normbereiches zu entwickeln (BSG, Teilurteil und Beschluss vom 14.6.1995, 4 RA 98/94).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Juli 1963 (1 BvL 101/58) ausgeführt, dass die Hinterbliebenenrenten nicht dem Ausgleich eines immateriellen Schadens dienen, sondern die Funktion von Unterhaltsersatz hätten.
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 12/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

    Dies gilt ebenso für die Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl ua LSG Berlin Urteil vom 28.10.2003 - L 13 VG 45/02; Thüringer LSG Urteil vom 30.1.2003 - L 5 V 841/02 und Urteil vom 7.3.2002 - L 5 V 243/01; alle veröffentlicht in juris).
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 15/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

    Dies gilt ebenso für die Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl ua LSG Berlin Urteil vom 28.10.2003 - L 13 VG 45/02; Thüringer LSG Urteil vom 30.1.2003 - L 5 V 841/02 und Urteil vom 7.3.2002 - L 5 V 243/01; alle veröffentlicht in juris).
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

    Dies gilt ebenso für die Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl ua LSG Berlin Urteil vom 28.10.2003 - L 13 VG 45/02; Thüringer LSG Urteil vom 30.1.2003 - L 5 V 841/02 und Urteil vom 7.3.2002 - L 5 V 243/01; alle veröffentlicht in juris).
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